Lohnblick

Stundenlohn-Rechner 2026

Ihr Stundenlohn aus dem Monatsgehalt, oder umgekehrt. Brutto und netto, mit Blick auf den Mindestlohn.

Was kennen Sie?
Vertragliche Wochenarbeitszeit, zum Beispiel 40 oder 37,5.
Ihr Stundenlohn, brutto2026

–€

Stunden pro Monat
Brutto pro Monat
Brutto pro Stunde
Netto pro Monat
Netto pro Stunde
Mindestlohn 202613,90 €

Unverbindlich. Gesetzlich versichert, durchschnittlicher Zusatzbeitrag. Netto aus unserem Brutto-Netto-Rechner.

Stundenlohn berechnen: die Formel

Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Vierteljahr 13. Pro Monat rechnet man deshalb mit 13/3 Wochen, also rund 4,33. Dieselbe Rechnung steckt im Gesetz zur Minijob-Grenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Beispiel: 3.000,00 € brutto im Monat bei 40 Stunden pro Woche. Das sind 173,33 Stunden im Monat und 17,31 € pro Stunde, netto 11,85 € (Steuerklasse I).

Liegt mein Stundenlohn über dem Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Bei 40 Stunden pro Woche sind das mindestens 2.409,33 € im Monat. Liegt Ihr Ergebnis darunter, zeigt der Rechner einen Hinweis. Für einige Branchen gelten höhere Mindestlöhne aus Tarifverträgen.

Brutto oder netto?

Stundenlöhne werden in Stellenanzeigen und Verträgen fast immer brutto angegeben. Netto bleibt nach Lohnsteuer und Sozialversicherung weniger übrig, wie viel, hängt vor allem von Steuerklasse und Gehalt ab. Bis 603,00 € im Monat ist es ein Minijob, bis 2.000,00 € gelten im Übergangsbereich geringere Beiträge; der Rechner berücksichtigt beides. Mehr dazu im Minijob-Rechner und im Midijob-Rechner.

Geprüft gegen den Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums

Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums, abgerufen am 2. November 2026. Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13/3, von uns gerechnet; Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer darauf aus dem BMF-Rechner. Gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %, kinderlos. Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.

StundenlohnWochenstundenSteuerklasseKirchensteuerBrutto/MonatLohnsteuerSoliKirchensteuer
20,00 €40Inein3.466,67 €397,75 €0,00 €0,00 €
20,00 €26Inein2.253,33 €137,58 €0,00 €0,00 €
40,00 €30IIINordrhein-Westfalen5.200,00 €443,50 €0,00 €39,91 €
20,00 €20Vnein1.733,33 €208,50 €0,00 €0,00 €

Was der Rechner nicht abbildet

Werte 2026 und ihre Quellen

Wert2026Rechtsgrundlage und Quelle
Wochen pro Monat13/3 (rund 4,33)§ 8 Abs. 1a SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze = Mindestlohn × 130 / 3, also 10 Wochenstunden × 13/3 Wochen)
Mindestlohn pro Stunde13,90 €Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; Bundesarbeitsministerium
Minijob-Grenze603,00 € im Monat§ 8 Abs. 1a SGB IV

Quellen zuletzt geprüft am 2. November 2026. Alle Quellen und unser Vorgehen: Quellen und Methodik.

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