Minijob-Rechner 2026
Was Ihnen von bis zu 603,00 € im Monat bleibt und was Ihr Arbeitgeber zusätzlich zahlt. Mit Stundenrechner für den Mindestlohn von 13,90 €.
–€
Von einem Minijob geht nur Ihr Anteil zur Rentenversicherung ab.
| Verdienst | |
|---|---|
| Rentenversicherung, Ihr Anteil | |
| Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | 0,00 € |
| Netto |
Die Steuer von 2 % zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Wird Ihr Minijob stattdessen nach Ihrer Steuerklasse abgerechnet, rechnet dieser Rechner das nicht.
Was der Arbeitgeber zahlt
– im Monat insgesamt
Der Verdienst plus die Abgaben, die der Arbeitgeber obendrauf zahlt.
| Verdienst der Aushilfe | |
|---|---|
| Krankenversicherung | |
| Rentenversicherung | |
| Unfallversicherung 1,6 % | |
| Umlagen für Krankheit und Mutterschutz 0,8 % und 0,22 % | |
| Insolvenzgeldumlage 0,15 % | |
| Pauschsteuer 2 % | |
| Abgaben des Arbeitgebers | |
| Kosten insgesamt |
Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
Bis 603,00 € im Monat. Die Grenze hängt am Mindestlohn: 13,90 € mal 130 Stunden, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Absatz 1a SGB IV). Das entspricht zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn. Beim Mindestlohn sind das höchstens 43,38 Stunden im Monat; wer mehr pro Stunde verdient, darf entsprechend weniger arbeiten.
Liegt Ihr Verdienst darüber, ist es ein Midijob mit verringerten Sozialabgaben. Den rechnet der Midijob-Rechner.
Was geht vom Minijob ab?
Für Sie nur der Beitrag zur Rentenversicherung. Der volle Beitrag beträgt 18,6 % des Verdienstes; davon zahlt Ihr Arbeitgeber 15 % (im Privathaushalt 5 %), Sie den Rest, also 3,6 % beziehungsweise 13,6 %. Bei 603,00 € sind das 21,71 € im Monat.
Verdienen Sie weniger als 175,00 € und haben keinen rentenversicherten Hauptjob, wird der Beitrag aus mindestens 175,00 € berechnet. Der volle Beitrag liegt dann bei 32,55 €; was Ihr Arbeitgeber nicht trägt, zahlen Sie.
Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nicht. Die Pauschalabgaben dafür trägt der Arbeitgeber.
Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Mit der Befreiung bekommen Sie den vollen Verdienst ausgezahlt. Dafür fließt nur noch der Anteil Ihres Arbeitgebers in die Rentenversicherung, und Sie erwerben weniger Rentenansprüche als mit eigenem Beitrag. Die Befreiung beantragen Sie schriftlich oder elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt für die Dauer des Minijobs, bei mehreren Minijobs nur für alle gemeinsam (§ 6 Absatz 1b SGB VI).
Geprüft gegen die Rechner der Minijob-Zentrale
Wir haben unsere Ergebnisse mit dem Minijob-Rechner und dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale verglichen. Für acht Fälle, auch unter 175,00 € und mit Beträgen, bei denen die Rundung den Ausschlag gibt, stimmen alle Beträge auf den Cent. Die Fälle stehen in unserem Programmcode als Test.
Minijob-Rechner und Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale, abgerufen am 2. November 2026. Zeitraum ab Januar 2026, gesetzlich krankenversichert, rentenversicherungspflichtig, Pauschsteuer 2 %. Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.
| Verdienst/Monat | Privathaushalt | Mindestgrundlage | Ihr RV-Beitrag | Abgaben Arbeitgeber | an die Minijob-Zentrale |
|---|---|---|---|---|---|
| 300,00 € | nein | nein | 10,80 € | 93,51 € | 104,31 € |
| 137,37 € | nein | ja | 11,94 € | 42,82 € | 54,76 € |
| 175,03 € | nein | ja | 6,30 € | 54,56 € | 60,86 € |
| 100,10 € | nein | ja | 17,53 € | 31,20 € | 48,73 € |
| 175,17 € | nein | ja | 6,31 € | 54,59 € | 60,90 € |
| 175,42 € | nein | nein | 6,32 € | 54,66 € | 60,98 € |
| 301,00 € | ja | nein | 40,94 € | 44,01 € | 84,94 € |
| 176,00 € | ja | nein | 23,94 € | 25,73 € | 49,67 € |
Werte 2026 und ihre Quellen
Quellen zuletzt geprüft am 2. November 2026. Alle Quellen und unser Vorgehen: Quellen und Methodik.
Häufige Fragen
Ich habe zwei Minijobs. Was gilt?
Die Verdienste werden zusammengezählt. Liegen sie zusammen über 603,00 €, sind es keine Minijobs mehr. Neben einem Hauptjob bleibt ein Minijob ein Minijob; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet (§ 8 Absatz 2 SGB IV).
Darf ich in einem Monat mehr verdienen?
Nur wenn es unvorhersehbar ist: in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres, jeweils um höchstens 603,00 € (§ 8 Absatz 1b SGB IV). Planbare Mehrarbeit zählt nicht dazu.
Was ändert sich 2027?
Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Wir passen den Rechner an, sobald die neuen Werte feststehen.
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