Lohnblick

Minijob-Rechner 2026

Was Ihnen von bis zu 603,00 € im Monat bleibt und was Ihr Arbeitgeber zusätzlich zahlt. Mit Stundenrechner für den Mindestlohn von 13,90 €.

Wo arbeiten Sie? Etwa Putzen, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung bei einer Privatperson.
Nur wenn Sie die Befreiung bei Ihrem Arbeitgeber beantragt haben. Dann zahlen Sie keinen Beitrag, bekommen aber auch keine vollen Rentenansprüche.
Wichtig nur unter 175,00 €: Ohne Hauptjob gilt eine Mindestgrundlage von 175,00 €, Sie zahlen dann mehr als 3,6 %.

Für Arbeitgeber Dann entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung.
Ihr Netto im Monat2026

–€

Von einem Minijob geht nur Ihr Anteil zur Rentenversicherung ab.

Verdienst
Rentenversicherung, Ihr Anteil
Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung0,00 €
Netto

Die Steuer von 2 % zahlt in der Regel der Arbeitgeber. Wird Ihr Minijob stattdessen nach Ihrer Steuerklasse abgerechnet, rechnet dieser Rechner das nicht.

Was der Arbeitgeber zahlt

– im Monat insgesamt

Der Verdienst plus die Abgaben, die der Arbeitgeber obendrauf zahlt.

Verdienst der Aushilfe
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Umlagen für Krankheit und Mutterschutz 0,8 % und 0,22 %
Insolvenzgeldumlage 0,15 %
Pauschsteuer 2 %
Abgaben des Arbeitgebers
Kosten insgesamt

Wie viel darf ich im Minijob verdienen?

Bis 603,00 € im Monat. Die Grenze hängt am Mindestlohn: 13,90 € mal 130 Stunden, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Absatz 1a SGB IV). Das entspricht zehn Stunden pro Woche zum Mindestlohn. Beim Mindestlohn sind das höchstens 43,38 Stunden im Monat; wer mehr pro Stunde verdient, darf entsprechend weniger arbeiten.

Liegt Ihr Verdienst darüber, ist es ein Midijob mit verringerten Sozialabgaben. Den rechnet der Midijob-Rechner.

Was geht vom Minijob ab?

Für Sie nur der Beitrag zur Rentenversicherung. Der volle Beitrag beträgt 18,6 % des Verdienstes; davon zahlt Ihr Arbeitgeber 15 % (im Privathaushalt 5 %), Sie den Rest, also 3,6 % beziehungsweise 13,6 %. Bei 603,00 € sind das 21,71 € im Monat.

Verdienen Sie weniger als 175,00 € und haben keinen rentenversicherten Hauptjob, wird der Beitrag aus mindestens 175,00 € berechnet. Der volle Beitrag liegt dann bei 32,55 €; was Ihr Arbeitgeber nicht trägt, zahlen Sie.

Lohnsteuer, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nicht. Die Pauschalabgaben dafür trägt der Arbeitgeber.

Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Mit der Befreiung bekommen Sie den vollen Verdienst ausgezahlt. Dafür fließt nur noch der Anteil Ihres Arbeitgebers in die Rentenversicherung, und Sie erwerben weniger Rentenansprüche als mit eigenem Beitrag. Die Befreiung beantragen Sie schriftlich oder elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber. Sie gilt für die Dauer des Minijobs, bei mehreren Minijobs nur für alle gemeinsam (§ 6 Absatz 1b SGB VI).

Geprüft gegen die Rechner der Minijob-Zentrale

Wir haben unsere Ergebnisse mit dem Minijob-Rechner und dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale verglichen. Für acht Fälle, auch unter 175,00 € und mit Beträgen, bei denen die Rundung den Ausschlag gibt, stimmen alle Beträge auf den Cent. Die Fälle stehen in unserem Programmcode als Test.

Minijob-Rechner und Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale, abgerufen am 2. November 2026. Zeitraum ab Januar 2026, gesetzlich krankenversichert, rentenversicherungspflichtig, Pauschsteuer 2 %. Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.

Verdienst/MonatPrivathaushaltMindestgrundlageIhr RV-BeitragAbgaben Arbeitgeberan die Minijob-Zentrale
300,00 €neinnein10,80 €93,51 €104,31 €
137,37 €neinja11,94 €42,82 €54,76 €
175,03 €neinja6,30 €54,56 €60,86 €
100,10 €neinja17,53 €31,20 €48,73 €
175,17 €neinja6,31 €54,59 €60,90 €
175,42 €neinnein6,32 €54,66 €60,98 €
301,00 €janein40,94 €44,01 €84,94 €
176,00 €janein23,94 €25,73 €49,67 €

Werte 2026 und ihre Quellen

Wert2026Rechtsgrundlage und Quelle
Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze)603,00 € im Monat§ 8 Abs. 1a SGB IV
Mindestlohn pro Stunde13,90 € pro StundeFünfte Mindestlohnanpassungsverordnung; Bundesarbeitsministerium
Rentenversicherung, voller Beitragssatz18,6 %Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 291)
Rentenversicherung, Anteil Arbeitgeber (Unternehmen)15,0 %§ 168 Abs. 1 Nr. 1b und § 172 Abs. 3 SGB VI
Rentenversicherung, Anteil Arbeitgeber (Privathaushalt)5,0 %§ 168 Abs. 1 Nr. 1c und § 172 Abs. 3a SGB VI
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage Rentenversicherung175,00 € im Monat§ 163 Abs. 8 SGB VI (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage)
Krankenversicherung, Pauschalbeitrag Arbeitgeber (Unternehmen)13,0 %§ 249b SGB V, Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale
Krankenversicherung, Pauschalbeitrag Arbeitgeber (Privathaushalt)5,0 %§ 249b SGB V, Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale
Einheitliche Pauschsteuer2,0 %§ 40a Abs. 2 EStG
Umlage 1 (Krankheit)0,8 %Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale (Umlage 1)
Umlage 2 (Mutterschaft)0,22 %Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale (Umlage 2)
Insolvenzgeldumlage0,15 %Minijob-Rechner der Minijob-Zentrale (Insolvenzgeldumlage)
Unfallversicherung (Privathaushalt)1,6 %Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale (Unfallversicherung)

Quellen zuletzt geprüft am 2. November 2026. Alle Quellen und unser Vorgehen: Quellen und Methodik.

Häufige Fragen

Ich habe zwei Minijobs. Was gilt?

Die Verdienste werden zusammengezählt. Liegen sie zusammen über 603,00 €, sind es keine Minijobs mehr. Neben einem Hauptjob bleibt ein Minijob ein Minijob; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet (§ 8 Absatz 2 SGB IV).

Darf ich in einem Monat mehr verdienen?

Nur wenn es unvorhersehbar ist: in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres, jeweils um höchstens 603,00 € (§ 8 Absatz 1b SGB IV). Planbare Mehrarbeit zählt nicht dazu.

Was ändert sich 2027?

Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Minijob-Grenze. Wir passen den Rechner an, sobald die neuen Werte feststehen.

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