Lohnblick

Wohngeldrechner 2026

Wie viel Wohngeld Sie für Ihre Miete oder Ihr Eigenheim bekommen. Mit der Mietenstufe Ihrer Gemeinde und jedem Rechenschritt.

Kleinere Gemeinden stehen nicht einzeln in der Liste; dann gilt ihr Kreis.
Kaltmiete plus Nebenkosten wie Wasser und Müll. Im Eigenheim: Ihre monatliche Belastung.
Einkommen im Haushalt, brutto pro Monat
Kindergeld zählt nicht. Jede Person mit eigenem Einkommen bekommt eine Zeile.
Weitere Angaben
Grad der Behinderung 100, oder unter 100 mit häuslicher Pflege
Etwa wer Bürgergeld bekommt
Ihr Wohngeld im Monat2026

–€

Wohngeld Ihr Anteil an der Miete

Einkommen des Haushalts
nach Pauschalen und Freibeträgen
Miete, die zählt
Zuschlag für Heizkosten
Miete in der Formel
Wohngeld

Unverbindlich. Ob Sie Wohngeld bekommen, entscheidet die Wohngeldbehörde Ihrer Gemeinde oder Ihres Kreises; dort stellen Sie auch den Antrag.

So wird das Wohngeld berechnet

  1. Einkommen: Von jedem Bruttoeinkommen geht eine Werbungskostenpauschale ab (102,50 € bei Arbeitnehmern, 8,50 € bei Renten). Dann je 10 % pauschal, wenn Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung oder Rentenversicherung gezahlt werden, höchstens also 30 % (§ 16 WoGG). Davon gehen Freibeträge ab, etwa 110,00 € im Monat für Alleinerziehende und 150,00 € je schwerbehinderte Person (§ 17 WoGG).
  2. Miete: Berücksichtigt wird Ihre Miete ohne Heizkosten, höchstens bis zum Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe plus Klimakomponente. Dazu kommt ein fester Betrag für die Heizkosten, bei einer Person 110,40 € (§ 12 WoGG).
  3. Formel: Aus Miete und Einkommen ergibt sich das Wohngeld nach § 19 WoGG mit Werten, die von der Zahl der Personen abhängen. Unter 10,00 € im Monat wird kein Wohngeld gezahlt.

Höchstbeträge für die Miete 2026

Mehr als diese Miete (ohne Heizkosten) zählt nicht. Die Klimakomponente ist schon eingerechnet.

HaushaltIIIIIIIVVVIVII
1 Person380,20 €427,20 €475,20 €530,20 €581,20 €634,20 €696,20 €
2 Personen461,80 €517,80 €575,80 €643,80 €704,80 €769,80 €844,80 €
3 Personen550,60 €616,60 €686,60 €766,60 €838,60 €916,60 €1.004,60 €
4 Personen642,40 €720,40 €800,40 €892,40 €980,40 €1.069,40 €1.173,40 €
5 Personen733,20 €821,20 €914,20 €1.021,20 €1.119,20 €1.222,20 €1.341,20 €
6 Personen820,00 €920,00 €1.025,00 €1.145,00 €1.253,00 €1.376,00 €1.509,00 €

Ihre Mietenstufe hängt von Ihrer Gemeinde ab und reicht von I (niedrige Mieten) bis VII (sehr hohe Mieten). Gemeinden ab 10.000 Einwohnern haben eine eigene Stufe, kleinere die ihres Kreises (Wohngeldverordnung, Stand 2023).

Wohngeld für Rentner: Tabelle

Beispiel für eine alleinstehende Person mit gesetzlicher Rente, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlt, aber keine Steuern, ohne Grundrentenzeiten. Die Miete entspricht jeweils dem Höchstbetrag.

BruttorenteStufe IStufe IIIStufe VStufe VII
800,00 €315,00 €387,00 €467,00 €554,00 €
900,00 €280,00 €347,00 €422,00 €503,00 €
1.000,00 €244,00 €307,00 €376,00 €452,00 €
1.100,00 €208,00 €266,00 €330,00 €400,00 €
1.200,00 €171,00 €224,00 €283,00 €347,00 €
1.300,00 €133,00 €181,00 €235,00 €294,00 €
1.400,00 €94,00 €138,00 €186,00 €239,00 €
1.500,00 €55,00 €94,00 €137,00 €184,00 €
1.600,00 €14,00 €49,00 €87,00 €128,00 €
1.700,00 €––36,00 €71,00 €

Geprüft gegen das Bundesbauministerium

Wir haben unsere Ergebnisse mit den elf Rechenbeispielen und dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen verglichen: Rentner, Familien, Alleinerziehende, Eigenheim, Minijob, ein vom Wohngeld ausgeschlossenes Haushaltsmitglied. Alle 17 Fälle stimmen auf den Euro, bei den Rechenbeispielen auch jeder Zwischenschritt auf den Cent. Die Fälle stehen in unserem Programmcode als Test.

Rechenbeispiele für das Wohngeld ab 1. Januar 2025 des Bundesbauministeriums, abgerufen am 2. November 2026. Stand 1. Januar 2025, gilt unverändert 2026. Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.

FallPersonenMietenstufeMiete/BelastungEinkommen/MonatWohngeld
Alleinstehende Rentnerin1I335,00 €1.162,35 €110,00 €
Alleinstehender mit Arbeitslosengeld1IV470,00 €1.350,00 €88,00 €
Rentnerehepaar, ein Partner schwerbehindert2II480,00 €1.589,70 €166,00 €
Familie mit einem Kind im Eigenheim3I750,00 €1.638,00 €320,00 €
Alleinerziehende mit zwei Kindern3VI700,00 €1.728,00 €372,00 €
Ehepaar mit zwei Kindern, Minijob4VII1.225,00 €2.227,25 €691,00 €
Ehepaar mit zwei Kindern, ein Verdiener4III580,00 €1.710,00 €485,00 €
Ehepaar mit drei Kindern, Tochter jobbt5V870,00 €1.853,25 €747,00 €
Ehepaar, drei Kinder, Schwiegermutter6II780,00 €3.301,10 €343,00 €
Rentner, Sohn vom Wohngeld ausgeschlossen2IV570,00 €784,35 €191,00 €
Rentnerin mit Grundrentenzeiten im Eigenheim1II345,00 €561,35 €342,00 €

Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesbauministeriums, abgerufen am 2. November 2026. Werbungskosten als Pauschbeträge (102,50 € Arbeitnehmer, 8,50 € Rente). Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.

FallPersonenMietenstufeMieteWohngeld
Rentnerin mit Grundrentenzeiten1III420,00 €469,00 €
Paar, Unterhalt 250 €2IV650,00 €354,00 €
Acht Personen8V1.250,00 €980,00 €
Familie, Kind mit Minijob über 100 €4VI900,00 €632,00 €
Alleinstehend, 1.700 € brutto1I300,00 €109,00 €
Paar, geringes Einkommen, schwerbehindert2II500,00 €520,00 €

Was der Rechner nicht abbildet

Für 2027 ist eine Reform des Wohngeldgesetzes geplant. Wir passen den Rechner an, sobald sie beschlossen ist.

Werte 2026 und ihre Quellen

Wert2026Rechtsgrundlage und Quelle
Höchstbeträge für Miete und Belastungnach Personen und Mietenstufe I-VIIAnlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG
Entlastung bei den Heizkosten110,40 € für eine Person§ 12 Abs. 6 WoGG
Klimakomponente19,20 € für eine Person§ 12 Abs. 7 WoGG
Werte a, b, c der Wohngeldformelnach PersonenAnlage 2 zu § 19 Abs. 1 WoGG
Mindestwerte und RundungAnlage 3Anlage 3 Nr. 1 zu § 19 Abs. 2 WoGG
Pauschale Abzüge und Freibeträgeje 10 %; 110,00 € Alleinerziehende, 150,00 € Schwerbehinderung im Monat§§ 16, 17 WoGG
Freibetrag Grundrentenzeitenhöchstens 281,50 € im Monat§ 17a WoGG; Regelbedarfsstufe 1 nach Anlage zu § 28 SGB XII (563 € 2026)
Mietenstufen der GemeindenStand 1. Januar 2023Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung
Kein Wohngeld unter10,00 € im Monat§ 21 WoGG

Quellen zuletzt geprüft am 2. November 2026. Alle Quellen und unser Vorgehen: Quellen und Methodik.

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