Lohnblick

Kinderzuschlag-Rechner 2026

Wie viel Kinderzuschlag Ihre Familie bekommen kann. Bis zu 297 € pro Kind und Monat, zusätzlich zum Kindergeld.

Wer lebt im Haushalt?

Das Netto schätzen wir mit dem Brutto-Netto-Rechner. Steht auf Ihrer Abrechnung ein anderes, tragen Sie es ein. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten sechs Monate.

Einkommen des Kindes: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente, Ausbildungsvergütung. Ohne Kindergeld.
Mit Neben- und Heizkosten
Wohngeld berechnen
Ihr Kinderzuschlag im Monat, voraussichtlich2026

–€

Kinderzuschlag vor Anrechnung
Einkommen der Eltern, berücksichtigt
Netto minus Freibeträge für Erwerbstätige
Bedarf der Eltern
Einkommen über dem Bedarf
davon 45 % angerechnet
Kinderzuschlag, gerundet
Mindesteinkommen (brutto) erreicht
Bedarf der Familie ohne Kindergeld
Einkommen mit Wohngeld und Kinderzuschlag

Unverbindlich. Über Ihren Anspruch entscheidet die Familienkasse. Ohne Vermögen, Mehrbedarfe außer für Alleinerziehende und Sonderfälle.

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Höchstens 297 € pro Kind und Monat (§ 6a BKGG), zusätzlich zu 259 € Kindergeld. Er wird für sechs Monate bewilligt. Wie viel Sie bekommen, hängt vom Einkommen der Eltern, vom Einkommen des Kindes und von den Wohnkosten ab.

Wer bekommt Kinderzuschlag?

So wird der Kinderzuschlag berechnet

  1. Jedes Kind bekommt bis zu 297 €. Eigenes Einkommen des Kindes, etwa Unterhalt, wird zu 45 % abgezogen: Bei 300 Euro Unterhalt bleiben 162,00 €.
  2. Vom Netto der Eltern werden Freibeträge abgezogen: 100 Euro, 20 % des Bruttos von 100 bis 520 Euro, 30 % von 520 bis 1.000 Euro und 10 % von 1.000 bis 1.500 Euro (§ 11b SGB II).
  3. Der Bedarf der Eltern ist ihr Regelbedarf (1.012 € für ein Paar, 563 € für Alleinerziehende, dazu der Mehrbedarf für Alleinerziehende) plus ihr Anteil an der Warmmiete. Der Anteil hängt von der Zahl der Kinder ab: bei einem Paar mit einem Kind 83 %, mit drei Kindern 62 %.
  4. Verdienen die Eltern mehr als ihren Bedarf, wird der Kinderzuschlag um 45 % des übersteigenden Betrags gemindert und auf volle Euro gerundet.

Beispiel aus dem Merkblatt der Familienkasse: Ein Paar mit einem achtjährigen Kind, 800 Euro Miete und 2.100 Euro berücksichtigtem Einkommen hat einen Bedarf von 1.676 Euro. Die 424 Euro darüber mindern den Kinderzuschlag um 190,80 Euro; es bleiben 106 Euro im Monat.

Geprüft an den Beispielen der Familienkasse

Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit dem KiZ-Lotsen nur eine Ja-Nein-Prüfung an, keine Berechnung der Höhe. Wir rechnen mit denselben Regelbedarfen, Freibeträgen und Wohnkostenanteilen und haben das Ergebnis mit allen Rechenbeispielen aus dem Merkblatt der Familienkasse verglichen:

Merkblatt Kinderzuschlag der Familienkasse (Stand Juli 2026), Beispiele, abgerufen am 2. November 2026. Rechenbeispiele der Bundesagentur für Arbeit. Das zu berücksichtigende Einkommen der Eltern ist im Merkblatt vorgegeben; Kindergeld 259 Euro je Kind. Status: Anspruch, erweiterter Zugang (bis 100 Euro Lücke) oder Bürgergeld statt Kinderzuschlag. Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.

Alter der KinderWarmmieteWohngeldEinkommen der Eltern (berücksichtigt)Bedarf der ElternAnrechnungKinderzuschlagErgebnis
8, 10, 12900,00 €500,00 €1.585 + 330 €1.570,00 €155,25 €736,00 €–
8800,00 €0,00 €2.100 €1.676,00 €190,80 €106,00 €–
16, 11900,00 €450,00 €1.600 €––594,00 €Anspruch
16, 11900,00 €800,00 €700 €––594,00 €Bürgergeld statt Kinderzuschlag
16, 11900,00 €600,00 €1.030 €––594,00 €erweiterter Zugang

Was der Rechner nicht abbildet

Werte 2026 und ihre Quellen

Wert2026Rechtsgrundlage und Quelle
Höchstbetrag pro Kind und Monat297 €Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt Kinderzuschlag (Stand Juli 2026); § 6a Abs. 2 BKGG
Mindesteinkommen brutto (Paar / Alleinerziehende)900 € / 600 €§ 6a Abs. 1 Nr. 2 BKGG
Anrechnung von Einkommen45 %§ 6a Abs. 3 und 6 BKGG
Erweiterter Zugang bis zu einer Lücke von100 €§ 6a Abs. 1a BKGG
Regelbedarf: alleinstehend / je Partner563 € / 506 €Regelbedarfsstufen 2026 (§ 20 SGB II, § 28 SGB XII); Merkblatt (506, 390, 471) und KiZ-Lotse
Regelbedarf Kinder: 0–5 / 6–13 / 14–17 / 18–24 Jahre357 € / 390 € / 471 € / 451 €Regelbedarfsstufen 2026 (§ 20 SGB II, § 28 SGB XII); Merkblatt (506, 390, 471) und KiZ-Lotse
Mehrbedarf für Alleinerziehende12 % bis 60 % des Regelbedarfs§ 21 Abs. 3 SGB II
Freibeträge für Erwerbstätige100 € Grundfreibetrag, dann 20 % / 30 % / 10 %§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II; § 6 Bürgergeld-V (30 € Pauschale); KiZ-Lotse
Wohnkostenanteil der Elternnach Zahl der Kinder, z. B. Paar mit 1 Kind 83 %12. Existenzminimumbericht via § 6a Abs. 5 BKGG; Tabelle aus dem KiZ-Lotsen, bestätigt durch Merkblatt (83 %, 62 %)
Kindergeld pro Kind259 €§ 66 Abs. 1 EStG (2026); KiZ-Lotse
Rundungauf volle EuroBA Merkblatt Kinderzuschlag, Beispiele Nr. 15 und 16 (735,75 -> 736; 106,20 -> 106)

Quellen zuletzt geprüft am 2. November 2026. Alle Quellen und unser Vorgehen: Quellen und Methodik.

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