Lohnblick

Krankengeld-Rechner 2026

Wie viel Krankengeld Sie bekommen, wenn nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung endet. Brutto, Abzüge und Auszahlung, pro Tag und pro Monat.

Das letzte Monatsgehalt vor der Krankheit, ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Wir schätzen Ihr Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner. Steht auf Ihrer Abrechnung ein anderes, tragen Sie es ein.

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni: zusammen, brutto.
Dann zahlen Sie den Zuschlag zur Pflegeversicherung.
Ihr Krankengeld im Monat, ausgezahlt2026

–€

Auszahlung Abzüge Lücke zu Ihrem Netto

Brutto pro Tag
70 % davon
90 % vom Netto pro Tag
Krankengeld pro Tag, brutto
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung
Auszahlung pro Tag
Auszahlung für 30 Tage

Unverbindlich. Ihr Krankengeld berechnet Ihre Krankenkasse aus der Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers. Krankengeld ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.

Wie viel Prozent sind Krankengeld?

70 % Ihres Bruttogehalts, aber höchstens 90 % Ihres Nettogehalts (§ 47 SGB V). Es zählt der niedrigere Betrag; mehr als Ihr Netto gibt es nie. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Im Beispiel unten bleiben 78 % des bisherigen Nettos.

So wird das Krankengeld berechnet

  1. Ihr Monatsgehalt wird durch 30 geteilt. Dazu kommt ein 360. Teil der Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate. Das ist das Regelentgelt pro Tag, höchstens 193,75 € (Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung).
  2. Davon 70 %, aber höchstens 90 % des Nettos pro Tag. Bei 3.500,00 € brutto und 2.300,00 € netto sind das 69,00 € pro Tag.
  3. Von diesem Krankengeld zahlen Sie die Hälfte der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Wer kinderlos und mindestens 23 ist, zahlt zusätzlich den Zuschlag zur Pflegeversicherung, berechnet aus 80 % des Regelentgelts. Krankenversicherung zahlen Sie nicht. Im Beispiel bleiben 59,88 € pro Tag.
  4. Ein voller Monat zählt 30 Tage: 1.796,40 € im Monat.

Wie hoch ist das Krankengeld höchstens?

2026 höchstens 135,63 € pro Tag vor Abzügen, also 4.068,90 € im Monat. Mehr als das Regelentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat zählt nicht.

Wie lange gibt es Krankengeld?

In den ersten sechs Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wegen derselben Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Die Wochen der Lohnfortzahlung zählen dabei mit.

Geprüft gegen den Krankengeldrechner einer Krankenkasse

Das Gesetz legt nicht fest, wie auf Cent gerundet wird. Wir haben deshalb zehn Fälle mit dem Krankengeldrechner der BARMER verglichen, darunter Fälle mit Kindern, mit Einmalzahlungen und über der Bemessungsgrenze. Alle Beträge stimmen auf den Cent. Die Fälle stehen in unserem Programmcode als Test.

Krankengeldrechner der BARMER (gesetzliche Krankenkasse), abgerufen am 2. November 2026. Monatliches Festgehalt, Beitragssätze 2026. Unser Rechner ergibt in jedem Fall dieselben Beträge auf den Cent.

Brutto/MonatNetto/MonatEinmalzahlungen/Jahrkinderlos ab 23Kinder unter 25Krankengeld/Tagdavon PVAuszahlung/Tag
3.500,00 €2.300,00 €0,00 €ja069,00 €1,80 €59,88 €
2.000,00 €1.600,00 €0,00 €ja046,67 €1,16 €40,56 €
4.200,00 €2.950,00 €0,00 €nein388,50 €1,15 €77,97 €
7.000,00 €5.000,00 €0,00 €nein3135,63 €1,76 €119,50 €
3.000,00 €2.050,00 €3.000,00 €nein366,62 €0,87 €58,68 €
2.345,67 €1.777,77 €3.000,00 €nein359,01 €0,77 €51,98 €
3.000,00 €2.000,00 €6.000,00 €ja066,67 €1,76 €57,84 €
2.500,00 €1.800,00 €0,00 €nein154,00 €0,97 €47,31 €
2.021,00 €1.374,28 €0,00 €ja041,23 €1,06 €35,80 €
5.700,00 €3.876,00 €6.000,00 €ja0126,49 €3,21 €109,88 €

Was der Rechner nicht abbildet

Werte 2026 und ihre Quellen

Wert2026Rechtsgrundlage und Quelle
Krankengeld, Anteil am Bruttogehalt70,0 %§ 47 Abs. 1 SGB V
Krankengeld, höchstens Anteil am Nettogehalt90,0 %§ 47 Abs. 1 SGB V
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung5.812,50 € im MonatSozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2 Abs. 2 (69.750 € im Jahr)
Tage pro Monat30 Tage§ 47 Abs. 1, 2 SGB V
Teiler für Einmalzahlungen360§ 47 Abs. 2 SGB V
Beitragsgrundlage Renten-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung80,0 %§ 166 SGB VI, § 345 SGB III, § 57 SGB XI
Rentenversicherung, Beitragssatz (Hälfte zahlen Sie)18,6 %Bekanntmachung der Beitragssätze in der Rentenversicherung für 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 291)
Arbeitslosenversicherung, Beitragssatz (Hälfte zahlen Sie)2,6 %§ 341 Abs. 2 SGB III
Pflegeversicherung, Beitragssatz (Hälfte zahlen Sie)3,6 %Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025, § 1 (BGBl. 2024 I Nr. 446)
Pflegeversicherung, Zuschlag für Kinderlose ab 230,6 Prozentpunkte§ 55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI

Quellen zuletzt geprüft am 2. November 2026. Alle Quellen und unser Vorgehen: Quellen und Methodik.

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